Bei Geräten die mir überlassen wurden, tritt im Schadensfall meine Haftpflichversicherung ein?
Frage von: Lena G. vor 11 Monate
Ich habe mir einen Rasenmäher von einer Freundin geliehen und das Schneideblatt ist leider durch einen Unfall beschädigt worden. Übernimmt die Haftpflichtversicherung derartige Schäden?
1 Antwort
Antwort von Uwe Weber
Sehr geehrte Frau Lena G.,
ich denke mal, das wird sehr schwer werden, den Schaden über die Haftpflicht ersetzt zu bekommen. In fast allen Bedingungswerken sind geborgte und geliehene Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es gibt nur ganz wenige Privathaftpflichtversicherungen, wo geliehene und geborgte Sachen durch eine Extra-Klausel mit versichert sind.
Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, wo geliehene und geborgte Sachen mit versichert sind, kontaktieren Sie mich einfach.
Mit freundlichen Grüßen !
Uwe Weber




